Rechtliche Betreuung (§§ 1814 ff BGB)

Die gesetzliche Betreuung ist eine rechtliche Vertretung, keine pflegerische, gesundheitliche oder soziale Betreuung.
Durch die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erhalten Volljährige Schutz, Hilfe, Beratung und Unterstützung. Der bestellte Betreuer kann unter gerichtlicher Aufsicht die Betroffenen nach außen vertreten, muss dabei aber immer deren Wünsche beachten. Natürlich kann und soll der Betreute sich im Rahmen seiner Möglichkeiten weiter um seine eigenen Angelegenheiten kümmern. Er ist weder geschäftsunfähig noch „entmündigt“, sondern soll durch die Beratung und Unterstützung so viel wie möglich weiterhin selbst regeln.

Die Ermittlung und Umsetzung der Wünsche des Betreuten als Aufgabe (§§ 1821 BGB)

Rechtsanwalt Markus Schüll, Würzburg

Seit 2003 bin ich als Berufsbetreuer für das Betreuungsgericht Würzburg tätig. Im vertrauensvollen Miteinander berate und unterstütze ich die Betroffenen im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenkreise. Zum Beispiel bei der Organisation einer ambulanten Unterstützung für das selbstbestimmte Wohnen in den eigenen vier Wänden oder bei der Beantragung zustehender Leistungen bei den entsprechenden Behörden.

Entscheidungen, die im täglichen Leben getroffen werden müssen, werden miteinander besprochen. Meine oberste Prämisse ist es, die Betreuten so zu vertreten, dass diese die Betreuung im Alltag nicht als Bevormundung wahrnehmen, sondern möglichst autark und unabhängig leben können. Die Wünsche der Betreuten umzusetzen ist immer das vorrangige Ziel.

 

Beratung zum Thema Betreuung – Betreuerauswahl

Sprechen Sie mit mir über das Thema Betreuung, noch bevor Sie eine Betreuung benötigen. Es gibt einiges zu beachten. Vieles kann man vorab regeln und festlegen. Auch bei der Auswahl des Betreuers können Sie mitbestimmen oder Ihren Betreuer vorab festlegen. Lernen Sie mich kennen. Vereinbaren Sie gerne eine Erstberatung.

Nutzen Sie die Kontaktseite oder rufen Sie mich an: 0931/3292131